BEWERBUNG

Anmeldung zum Aufnahmeverfahren für Zivilpersonen


Zivile Aufnahmewerber haben bis zum Ende der 26. Kalenderwoche einen schriftlichen Zulassungsantrag im Referat für Studienangelegenheiten zu stellen. Zugleich ist der Nachweis über die Universitätsreife oder einschlägige berufliche Qualifikation vorzulegen.
 

Termin - 26. Kalenderwoche

 
Zivile Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben ein ärztliches Attest über die medizinische Eignung zur Teilnahme an der Körper- und Rettungsschwimmausbildung vorzulegen.
 
Alle Unterlagen müssen entweder im Original oder notariell beglaubigter Abschrift, persönlich oder postalisch, vorgelegt werden.

Bei Erbringung der Zugangsvoraussetzungen ergeht eine schriftliche Einladung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren in der 31. Kalenderwoche. Dokumente/Nachweise/Unterlagen sind zu Beginn des Aufnahmeverfahrens im Original vorzulegen.
 

Das Aufnahmeverfahren wird in der 31. Kalenderwoche durchgeführt. Beim Erhalt eines Studienplatzes beginnt das Studium mit dem Wintersemester in der 36. Kalenderwoche.

Details über die Anerkennung fachlicher Zugangsvoraussetzungen, Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten entnehmen sie den weiterführenden Informationen.